ATTAC hält einen Vergleich von ESM und dem Ermächtigungsgesetz von 1933 für unangemessen. Wenn man sich folgendes Video ansieht, dann fragt man sich jedoch weshalb eigentlich?
Eine ATTAC Regionalgruppe hatte eine Postkarte mi-t dem Slogan versandt:
DASS DAS, WAS WIR ALLE AKTUELL IN DEM ALS “BRD” BEKANNTEN WIRTSCHAFTS- UND JUSTIZ-REGIME ZU ERTRAGEN HABEN, ZUM NICHT UNERHEBLICHEN TEIL AUF NOCH IMMER GELTENDE UND VON DER BRD-JUSTIZ TAGTÄGLICH ANGEWANDTE NAZI-GESETZE – UND DEREN PERFIDEN “VERFEINERUNGEN” – BEGRÜNDET IST, DÜRFTE MITTLERWEILE SELBST DEN POLITISCH UNINTERESSIERTEN BEKANNT SEIN!
DASS DIESER UNHALTBARE, SCHRECKLICHE ZUSTAND ZU EINEM SCHNELLEN ENDE GEBRACHT WERDEN MUSS, STEHT DOCH WOHL AUßERHALB JEGLICHEN DISKUSIONSBEDARF!
FÜR ETLICHEN BEREICHE UNSERES LEBENS IST DIE UHR IM JAHR 1933 ANGEHALTEN WORDEN. BEWUSST UND VORSÄTZLICH! UND FÜR EINIGE PROFITEURE SCHEINT DIESES SEHR ZUM VORTEIL ZU SEIN…
Da wir noch immer keinen Friedensvertrag haben, befinden wir uns noch immer im Kriegszustand. (Das ist wahrscheinlich gar nicht so vielen bewusst.) Und obwohl seit der Wiedervereinigung die Bundeswehr an vielen kriegerischen Handlungen teilnahm, glauben viele wir befänden uns seit 1945 im Frieden. Und sie glauben, weil sie es hoffen, dass dieser angeblich friedlicher Zustand auf alle Ewigkeiten bestehen bleibt.
Ein Trugschluss!
Man muss sich nur mal umsehen. Ägypten, Libyen, Syrien. Griechenland, Spanien …
Das Unterschreiben des ESM-Vertrags wird, früher oder später zu Bürgerkrieg, Krieg und Unruhen sorgen, das ist voraussehbar, da bin ich mir ziemlich sicher. Der ESM-Vertrag lässt doch dem Volk bzw. den Völkern gar keine andere Wahl mehr sich von ihm wieder zu trennen.
Der ESM-Vertrag führt offensichtlicher als das (die) Ermächtigungsgesetz(e) zu Krieg und Unruhen. Auch deshalb ist eine Gleichsetzung statthaft.
Verschiedene auf das Ermächtigungsgesetz beruhende Gesezte und Verordnungen sind auch heute noch im alltäglichen Gebruach, wie zum Beispiel die Justizvollstreckungs-Verordnung, die unter der Beibehaltung der Unterschrift des Reichsministers der Justiz (eigentlich hat wohl sein Stellvertreter unterzeichnet) inzwischen in den Rang einer Justizvollstreckungs-Ordnung erhoben wurde.
Übrigens haben nach meiner Kenntnis die Alliierten seit 1945 bis einschließlich 1990 (2+4) betont, daß das Ermächtigungsgesetz und aller darauf beruhenden Rechtshandlungen weiterhin nichtig sind.
DIESER VERGLEICH IST NICHT NUR ANGEBRACHT – SONDERN 100 % ZUTREFFEND.
Wir haben das (in der gelebten Praxis) auf der Ebene der Bundesrepublik heute schon – bzw. NOCH IMMER (und das schon seit 1933).
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DASS DAS, WAS WIR ALLE AKTUELL IN DEM ALS “BRD” BEKANNTEN WIRTSCHAFTS- UND JUSTIZ-REGIME ZU ERTRAGEN HABEN, ZUM NICHT UNERHEBLICHEN TEIL AUF NOCH IMMER GELTENDE UND VON DER BRD-JUSTIZ TAGTÄGLICH ANGEWANDTE NAZI-GESETZE – UND DEREN PERFIDEN “VERFEINERUNGEN” – BEGRÜNDET IST, DÜRFTE MITTLERWEILE SELBST DEN POLITISCH UNINTERESSIERTEN BEKANNT SEIN!
DASS DIESER UNHALTBARE, SCHRECKLICHE ZUSTAND ZU EINEM SCHNELLEN ENDE GEBRACHT WERDEN MUSS, STEHT DOCH WOHL AUßERHALB JEGLICHEN DISKUSIONSBEDARF!
FÜR ETLICHEN BEREICHE UNSERES LEBENS IST DIE UHR IM JAHR 1933 ANGEHALTEN WORDEN. BEWUSST UND VORSÄTZLICH! UND FÜR EINIGE PROFITEURE SCHEINT DIESES SEHR ZUM VORTEIL ZU SEIN…
Bernd Vogt
Netzwerk Menschenrechte
Da wir noch immer keinen Friedensvertrag haben, befinden wir uns noch immer im Kriegszustand. (Das ist wahrscheinlich gar nicht so vielen bewusst.) Und obwohl seit der Wiedervereinigung die Bundeswehr an vielen kriegerischen Handlungen teilnahm, glauben viele wir befänden uns seit 1945 im Frieden. Und sie glauben, weil sie es hoffen, dass dieser angeblich friedlicher Zustand auf alle Ewigkeiten bestehen bleibt.
Ein Trugschluss!
Man muss sich nur mal umsehen. Ägypten, Libyen, Syrien. Griechenland, Spanien …
Das Unterschreiben des ESM-Vertrags wird, früher oder später zu Bürgerkrieg, Krieg und Unruhen sorgen, das ist voraussehbar, da bin ich mir ziemlich sicher. Der ESM-Vertrag lässt doch dem Volk bzw. den Völkern gar keine andere Wahl mehr sich von ihm wieder zu trennen.
Der ESM-Vertrag führt offensichtlicher als das (die) Ermächtigungsgesetz(e) zu Krieg und Unruhen. Auch deshalb ist eine Gleichsetzung statthaft.
Verschiedene auf das Ermächtigungsgesetz beruhende Gesezte und Verordnungen sind auch heute noch im alltäglichen Gebruach, wie zum Beispiel die Justizvollstreckungs-Verordnung, die unter der Beibehaltung der Unterschrift des Reichsministers der Justiz (eigentlich hat wohl sein Stellvertreter unterzeichnet) inzwischen in den Rang einer Justizvollstreckungs-Ordnung erhoben wurde.
Übrigens haben nach meiner Kenntnis die Alliierten seit 1945 bis einschließlich 1990 (2+4) betont, daß das Ermächtigungsgesetz und aller darauf beruhenden Rechtshandlungen weiterhin nichtig sind.
DIESER VERGLEICH IST NICHT NUR ANGEBRACHT – SONDERN 100 % ZUTREFFEND.
Wir haben das (in der gelebten Praxis) auf der Ebene der Bundesrepublik heute schon – bzw. NOCH IMMER (und das schon seit 1933).