War Deutscher Justizkritiker in Abschiebehaft in der JVA Büren?


Ein Opfer dieser kriminellen, nicht volkslegitimierten Justizmafia war mal wieder 2 Tage in Haft. Als Zielknast war im Haftbefehl der offene Knast in Castrop-Rauxel vorgesehen.

Dorthin hat ihn die Schmiere nach der Verhaftung auch verbracht. Jetzt bekam ich die Kopie eines Schreibens. Aus diesem geht hervor, dass der politische Gefangene am nächsten Tag aus der JVA Büren entlassen wurde.

 

Die müssen ein an der Waffel haben. Die JVA Büren ist 100 km von der JVA Castrop-Rauxel entfernt. Ist das nicht unglaublich dämlich?

Auf http://www.jva-bueren.nrw.de/ ist zu lesen:

Die ehemalige NATO – Kaserne lag versteckt und geheimnisvoll im Wald auf den Hügeln des Vorsauerlandes, 30 km südlich von Paderborn. Seit 1994 ist daraus die Abschiebehaftanstalt Büren für 530 männliche Insassen geworden. Im Wege der Vollstreckungszuständigeit wird seit 2007 auch Strafhaft vollzogen.

 

Da stellt sich jetzt die Frage, ob man den deutschen Justizkritiker etwa abschieben wollte. Unsere Bundesmerkel hat ja vor kurzem noch in Russland für den syrischen Staatschef Assad um politisches Asyl gebeten. Vielleicht hat sie dabei auch um Asyl für den ein oder anderen Deutschen nachgesucht.

Der Justizkritiker hätte gegen ein Asyl sicherlich keine großen Einwände gehabt, wäre er doch damit dem deutschen Justizwahnsinn entkommen. Für die Theorie der geplanten Abschiebung spricht auch, dass dem politisch Gefangene  bei seiner Enthaftung aus der Abschiebehaftanstalt sein Personalausweis nicht mehr ausgehändigt wurde.

Da stellt sich die Frage, ob der russiche Ausweis bereits in Arbeit war, oder ob Kriminelle im Abschiebehaft den Perso benötigten, um von diesem eine Fälschung anzufertigen. Aber vielleicht wollte man damit auch schon die nächste Verhaftung des Justizkritikers vorbereiten. Für Kacken ohne Personalausweis kann doch die nicht volkslegitimierte Justizmafia noch mindestens 7 Tage Knast rausschlagen.

Lt. Strafvollzug ist der offenen Vollzug der Regelvollzug. Bei Ersatzfreiheitsstrafen wird schon im Haftbefehl ein offener Knast als Zielanstalt angegeben. Hier war das der offene Knast in Castrop-Rauxel. Weshalb dann am nächsten Tag eine Verlegung vom offenen Knast in den geschloßenen Knast in die Abschiebehaftanstalt erfolgt erscheint völlig rätselhaft.

Im übrigen ist die Inhaftierung von Justizopfern und politischen Gefangenen eigentlich gar nicht möglich. Es gibt schlichtweg keine Haftanstalt, die lt. Vollstreckungsplan für solche Leute zuständig wäre. Da muss unser NRW-Justizminister aber dringend nachbessern.

Wie sieht das eigentlich in anderen Bundesländern aus? Welche Haftanstalt ist z.B. lt. Vollstreckungsplan zuständig für Inhaftierte, die man vor freilaufenden Gewalttätern schützen will?

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