Haftentschädigung im Vergleich


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 : 25 € : Deutschland

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 : 120 € : Finnland

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: 170 € : Dänemark

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: 250 € : Niederlande

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 : 1000 € : Frankreich

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Bei den angegeben Summen handelt es sich um die Haftentschädigung pro Hafttag. Allerdings wird in Deutschland davon noch die Kosten für den Haftfrass abgezogen.

Lt. Auskunft eines Anwalts werden die Kosten für die Unterkunft und den Haftfrass inzwischen nicht mehr abgezogen.

Video von Monitor zu diesem Thema.

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5 Antworten zu Haftentschädigung im Vergleich

  1. Bernd Vogt schreibt:

    Richtig was Herr Helmut Karsten hier schreibt – und was neben mir auch viele weitere Menschen, Geschädigte und Opfer des BRD-Regime seit langem Vertreten. Die Forderung, dass zu Unrecht verhängte und unschuldig verbüßte Haftzeit von den TÄTERN aus EIGENER TASCHE – und gegebenen Falls durch HAFTZEIT UM HAFTZEIT bezahlt und verbüßt werden muss!!!

    Dass echte Richter, echte STAATsanwälte (die es nur dort geben kann, wo es auch einen echten Staat – und nicht, wie es bei der BRD der Fall ist, nur eine Verwaltung existiert) und Polizeichefs AUF ZEIT gewählt werden müssen, fordern tagtäglich mehr und mehr Menschen, die erkannt haben, was HIER FALSCH läuft. Und warum!!!

    Schon beim ersten Fehler, durch den einem Einzelnen oder der Gesellschaft Schaden zufügt wird, sollten die Gehälter der Schadensverursacher in Roben, Uniform und sonstiger Dienstbekleidung auf maximal 25,00 Euro am Tag (Tagessatz der Haftentschädigung bei unschuldig verbüßter Haftzeit) gesenkt werden, bis sie endlich erkennen, für wen sie arbeiten und wer ihr oberster Dienstherr ist. Wer das ist ist hier nachzulesen: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html. Bis sie, unsere Dienerschaft, begriffen haben, dass jener, der/die den Schaden verursacht hat auch dafür gerade stehen und dafür haften muss. Wer dieses ist ist hier nachzulesen: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839.html

    Wobei der “Begriff “haften” schon die Konsequenz beinhaltet, die unsere Dienerschaft bei nicht befolgen ihres Auftrages durch das Volk, ansonsten erwarten sollte!!!

    Bernd Vogt
    Netzwerk Menschenrechte

  2. wetter2012 schreibt:

    In manchen Verfahren sollte das Justizbeitreibungsgesetz geändert werden, vorallem in Zivilrecht um diesen unbelehrbaren Besserwissern die auch noch gegen das Minderjähigenabkommen also gegen die UN Menschenrechtskonvension Art.1 Abs.1 Grundgesetz verstoßen in die Schranken zu weisen. ,,Richter zur Kasse bitte”!

  3. Bernd Vogt schreibt:

    Frankreich zahlt am “gerechtesten” und am angemessensten für unschuldig erlittenen (Folter-)Knast Aufenthalt.
    Was sich die BRD-Justiz-Industrie da mit unschuldig in Haft gesessenen Opfern erlaubt, ist zutiefst unmenschlich, asozial und nicht weiter hinnehmbar!

    Die Täterinnen und Täter in Roben und Uniform, die für die Inhaftierung eines unschuldigem Menschen verantwortlich sind, sollen aus ihren eigenen Taschen für diese Unmenschlichkeit zahlen. Und zwar mindestens den in Frankreich üblichen Tagessatz!!!

    Es ist eine Unverschämtheit hiermit den Steuer zahlenden Bürger finanziell zu Belasten, da wo der überbezahlte Büttel die alleinige Schuld tragt!

    Faustregel scheint zu sein: Egal ob der Büttel etwas tut, oder ob er nichts tut, ob er es gut macht (wenn er denn mal irgendetwas macht), oder ob er’s schlecht macht (wie in den meisten Fällen), ob dadurch ein Schaden entsteht, oder es gerade mal wieder an einer gigantischen Katastrophe vorbei geschrammt ist. Der Büttel hat stets ein hämisches Grinsen auf dem Gesicht, in dem der Steuer zahlende Bürger lesen kann:

    “…kostet ja nicht unser Geld…, sondern euer! Hauptsache am Ersten ist UNSER Gehalt auf dem Konto, alles Andere interessiert nicht”*

    *Aussage einer Mitarbeiterin des “Finanzamt” Elmshorn

    Bernd Vogt
    Netzwerk Menschenrechte

    • Helmut Karsten schreibt:

      Lieber Herr Bernd Vogt, das kam gerade rein, bzw. ich hab’s im Nacht-TV-News gesehen. Sie koennen das auch googeln:
      Channel 2 Atlanta News

      Ein Ex-Haeftling, der unschuldig (passiert auch hier) einhundert (100) Tage im Fulton-County Gefaengnis sass, hat nach 3-jaehrigem Kampf seine Haftentschaedigung festgesetzt bekommen: Insgesamt $ 600.000.- UND die Behoerde hat eine oeffentliche Entschuldigung zugesagt/abgegeben.

      So schaut es aus, wenn die oeffentlichen Bediensteten, also Beamten, hierzulande einen Unschuldigen ………. Es kann und wird immer und ueberall mal passieren, dass die Justiz irrt oder dass die etwas (leichtfertig ?) uebersehen. Den genauen Fall kenne ich nicht mal.

      Jedenfalls der Umstand, dass hier die Richter, StAe und Polizeichefs GEWAEHLT werden ist hier nicht nur eine Hilfestellung, sondern auch die Rueckversicherung, dass etwaige korrupte oder schlampig arbeitende Beamte, auf deren Stuhl nicht alt werden. Denn die Haftentschaedigungen (oder Schmerzensgelder), velche gg. den Arbeitgeber (also den Staat) dann verhaengt werden – sind ja auch Steuergelder !! Das weis hier jedes Kind. Ergo, wer hier was verbockt, braucht sich zur naechsten Wahl gleich garnicht aufstellen lassen……..

      “We the people……” mit diesen Worten faengt unsere Verfassung an. I (gladly) rest my case !

      • wetter2012 schreibt:

        ,,Richter in Knast rein”-,,Unschuldige raus”, so die Devise wenn nur 25,00 pro Tag gezahlt werden.

        So ein begangenes ,,Verbrechen” an der Psyche unschuldig Eingesperrter kann man nicht einmal mit 25,00€ gut machen, ich glaube man kann soetwas nie wieder gut machen!

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