Ende Mai 2012 habe ich das gesamte SG Gelsenkirchen wegen Befangenheit abgelehnt.
Der Befangenheitsantrag wurde an das zuständige LSG geschickt. Jetzt, sechs Wochen später teilt mir eine Richterin des SG Gelsenkirchen mit, dass sie beabsichtige über den Befangenheitsantrag gegen das SG Gelsenkirchen und deren Richter zu entscheiden.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
Geht´s noch? Was ist daran eigentlich so schwer? Eine Richterin des SG will über einen Befangenheitsantrag gegen das SG und deren Richter entscheiden, obwohl sie selbst Richterin dieses SG ist? Wenn ich das gesamte SG wegen Befangenheit ablehne, dann gilt dies logischerweise auch für diese SG Richterin.
Es wird sicherlich nicht verwundern, dass die ursprüngliche Richterin auf die Vorwürfe überhaupt nicht eingeht, sondern lediglich mitteilt,
Ich halte mich nicht für befangen.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
Bekanntlich resultiert daraus ein weiterer Ablehnungsgrund. Deshalb wird nun die ursprünglich abgelehnte Richterin der 38. Kammer erneut abgelehnt, und die Richterin der 33. Kammer, die nun über die Ablehnung entscheiden will, ebenso.
Ein weitere Beleg über das Schmierentheater SG ist, dass die 33. Kammer über die 38. Kammer entscheiden will. Denn die 33. Kammer war zuvor für mindestens zwei der drei Verfahren zuständig. Nach mehreren Befangenheitsanträgen fand dann plötzlich ein Kammerwechsel zur 38. Kammer statt. Mir wurde dann mitgeteilt, dass sich durch den Kammerwechsel der Befangenheitsantrag gegen die Richterin der 33. Kammer erledigt hätte.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
In dem Schreiben steht auch, dass ich einer abgelehnten Richterin (38.Kammer) auch noch vorwerfe, dass diese unzulässig eine Beweislastumkehr zu meinen Lasten vorgenommen hat. Sie verlangte, dass ich als Empfänger die tatsächliche Zustellung eines Schreibens nachweisen müsste, was normalerweise gar nicht möglich ist.
Tatsächlich trägt die Beweislast der Zustellung stets der Absender. Doch nicht nur die Richterin der 38. Kammer hat die Beweislast umgekehrt, sondern zuvor machte dies bereits die Richterin der 33. Kammer.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
Die Richterin der 33. Kammer verweigerte mir das rechtliche Gehör und eine Verhandlung und entschied im Beschlussverfahren, dass nicht das tatsächliche Zustelldatum eines Schreibens gelte, sondern ein virtuelles Zustelldatum, drei Tage nachdem die Behörde behauptet, das Schreiben sei verschickt worden.
Dies ist juristisch falsch und von der Behörde eine dreiste Lüge. So behauptete die Behörde, ein Schreiben vom 1.3.2012 sei spätestens am 5.3.2012 bei mir eingegangen und dies obwohl der Briefumschlag erst am 6.3.2012 abgestempelt wurde.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
Und nun soll also ausgerechnet die Richterin, die mit dem Schwachsinn anfing über die Befangenheit ihrer Nachfolgerin entscheiden.
Und obwohl doch lt. Schreiben die 33. Kammer über den Befangenheitsantrag entscheiden will, stammt das Schreiben von einer Richterin der 38. Kammer. Man hatte wohl die Hoffnung, dass ich dadurch nicht mitbekomme was für ein perverses Spiel hier gespielt werden soll.
Toll finde ich auch folgende Formulierungen.
In pp wird mitgeteilt,
dass Antragsteller und Kläger …
So so, in pp also.
Und Antragsteller und Kläger, das bin ich. So teilen die mir also mit, dass ich einen Befangenheitsantrag gestellt habe.
Zu “pp” habe ich noch was interessantes gefunden. Da dürfte es sich mal wieder lohnen Akteneinsicht zu nehmen und darauf besonders zu achten!
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?25628-In-pp.-!






Danke für den Foren-Link etc.pp
Ist ja ein richtiges Troll-Forum!
Kann man nur sagen: Vergib ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun.
Habe auch mit einem Sozialgerichtsfall persönlich zu tun. Zuerst möchte ich mich herzlich über Deinen Beitrag bedanken. Er ist sehr aufklärend über die Gemeinheiten der Richter gegenüber dem hilfesuchenden Bürger. Mir wurde bei meinem Soz.-Gerichtsverfahren erst gar kein gerichtlicher Abschluss durch den Richter auf Probe am Sozialgericht gebilligt. Obwohl ich mit einem Rechtsanwalt Klage einreichte. Aber der Rechtsanwalt hat mich nicht verteidigt, sondern nur meine Unterlagen eingereicht. Mir wurde dann ein Anerkenntnis über die Beklagte vor Gericht abgegeben. Der Klageprozess hätte normal über ein Gerichtsprotokoll oder Bescheid vom Richter abgeschlossen werden können.
Aber dieser Richter griff mich ganz gemein an. Ich hätte mutwillig die Klage eingereicht und mutwillig den Herrn Rechtsanwalt für mich beauftragt. Der Anwalt verteidigte nur sich,
indem er ihn zurechtwies, dass die Klage, die ja durch den RA eingereicht wurde nicht mutwillig wäre.
Dann erfolgte durch diesen Richter der ablehnende Beschluss zu meiner Prozesskostenhilfe. Ich kann gar nicht alle Unterstellungen vor Euch wiedergeben, die er mir zum Lesen gab. Mein Rechtsanwalt reichte keine Sofortbeschwerde dagegen ein. Er wartete und war am Überprüfen.
Ich hatte dann nur noch 1 Woche Frist, da habe ich mich zusammengerissen und selbst eine schriftl. Beschwerde gegen diesen Richter eingereicht. Aber die wurde vom Sozialgericht zur nächst höheren Instanz an das Landessozialgericht geschickt.
Der Richter vom entscheidenden Senat wollte nur meine Kontoauszüge und Versicherungsbelege seheh, auf meine schriftliche Nachricht in Bezug, dass der Senat gemeinsam entscheiden sollte, hat er nicht reagiert.
Der ablehnende Prozesskostenhilfebeschluss durch ihn wurde nicht unterschrieben. Mein Rechtsanwalt für dieses Klageverfahren, dem ich noch mal schrieb, half mir nicht. Er antwortete auf mein Hilfeersuchen nach 2 Monaten. Das war die Beschwerdefrist von 2 Wochen schon längst verfallen. Ich habe gegen den Richter am Landessozialgericht einen Befangenheitsantrag gestellt, da er sich mit dem Inhalt meiner Klage nicht auseinandergesetzt hat. Außerdem stelle ich ihn in Frage, weil er sich vor mir als Vorsitzender des entscheidenden Senats ausgibt, obwohl er nur Stellvertreter ist. Wisst Ihr, wie ich mich vor dem Landesgericht noch verteidigen kann, denn es ist sehr schwer – ihre Tricks in juristischen Sachen zu erkennen. Nur durch diesen Beitrag erkannte ich, wie ich mich vor dem Ansinnen der Klagerücknahme im Sinne dieses Richters retten konnte.Denn nach der Klagerücknahme wollen sie von mir Geld! Er wollte ohne zu arbeiten und sich nicht mit meinem Fall zu befassen,diesen zu den Akten legen. Der Richter auf Probe in der 1. Instanz am Sozialgericht sei für meine Sache nicht mehr zuständig . Er begriff nicht, dass mir das gerade recht kommt, weil man so ein Ungeheuer nicht auf die Menschheit loslassen kann.
Ach, wenn doch mehr von ihren Erlebnissen hier oder im Internet berichten würden.
Dass das täglich vorkommt, ist mir durchaus bekannt, berichten müssten nur mehr darüber.
Bundesverfassungsgericht – BRD als Rechtsstaat schon seit 1956 ohne Bestand – Alle Gesetze nichtig !
Entscheidung von nicht vom Volk legitimierten BRD-Justitiaren (Richter genannt) über das Fehlverhalten von Kolleginnen und Kollegen? Wo sind wir denn hier?
Besagt der Artikel 3 (1) des Grundgesetz für die BRD nicht: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich?
Wenn also nicht vom Volk legitimierte BRD-Justitiare (Richter genannt) über die Sachen, Angelegenheiten und Fehlverhalten (Straftaten, Dienstvergehen, Befangenheitsanträgen etc.) ihrer Berufskolleginnen und Kollegen entscheiden, dann müssen doch auch Müllwerker, Dentallaboranten, Bäckereifachverkäufer, KFZ-Mechaniker….und alle Angehörigen sonstiger Berufsgruppen über die Sachen, Angelegenheiten und Fehlverhalten (Straftaten, Vergehen) ihrer Berufskolleginnen und Kollegen entscheiden können! Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich! Dann kann doch hier nicht mit mindestens zweierlei Maß gemessen werden!
Ungeheuerlich, dass sich eine Berufsgruppe (BRD-Justitiare), die nicht einmal den Auftrag des Volkes besitzt, zu tun, was sie tagtäglich und auf Kosten von Steuerzahlern, tut, sich anmaßt, über das Verhalten oder Fehlverhalten ihrer eigenen Berufskolleginnen und Kollegen zu entscheiden. Und das angeblich auch noch “IM NAMEN DES VOLKES”, was, da sie nicht durch das Volk legitimiert, also nicht beauftragt wurden, nachweislich schon eine Falschbehauptung ist!!!
ICH habe in meinem Leben noch n i e an irgendeiner Wahl teilgenommen, bei der demokratisch zu entscheiden war, wer Direktor eines Amtsgerichtes, Präsident eines Landgerichtes, oder gar Vorsitzender eines BRD-Verfassungsgerichtes werden soll (wobei das auch absolut absurd wäre, da die BRD über keine vom Volk angenommene Verfassung verfügt).
Fazit: Entscheidungen über Sachen, Angelegenheiten und Fehlverhalten (Straftaten, Dienstvergehen, Befangenheitsanträgen etc.) von BRD-Bediensteten kann und darf nur eine Kommission aus von Volk legitimierten Bürgern treffen. Und diese Kommissionen gilt es nun zu wählen, damit die Verfolgung von Taten, begangen von BRD-Bediensteten, nicht so verlaufen wie bisher: wohl an die 99,9% aller erstatteten Anzeigen gegen BRD-Bedienstete verlaufen im kollegialen Treibsand…ohne Konsequenzen für die Täterinnen oder Täter!
Bernd Vogt
Netzwerk Menschenrechte
l