Prozessbeobachter für Stuttgart gesucht


Sehr geehrter Herr Schreiber,

Sie können den Aufruf gerne einstellen, denn der erhoffte positive Ausgang dieser Verfahren wird nach meiner Einschätzung tausende von Gewaltopfern betreffen, die während ihres Dienstes durch eine Gewalttat geschädigt worden sind (z.B. Taxifahrer, Wachmann, Arzt usw.)

Mit freundlichem Gruß

Peter Köberle

Ja, dann machen wir das mal.

Hallo zusammen,
das wird für den Staat jetzt vermutlich sehr teuer.  (Von dem zu erwartenden Ergebnis können viele andere Betroffene Nutzen ziehen.)
Peter Köberle
Prozessbeobachter gesucht  - 
Landessozialgericht Stuttgart Hauffstr. 5 - 
Termin 10. Juli 2012 – 10.40 Uhr Saal 405 –
insgesamt 4 Verfahren im Opferentschädigungsrecht in einem Aufwasch  –
höchstwahrscheinlich historische Entscheidungen im OEG-Recht
Hallo zusammen,

fast 16 Jahre sind seit dem nicht vollständig aufgeklärten Mordanschlag auf mich vergangen. Unzählige Gerichtsverfahren – bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte waren immer abgewiesen worden. Das ist normalerweise das Aus in einem Rechtsverfahren. Da das Sozialrecht sehr umfangreich ist, nutzte ich danach jede Möglichkeit, neue Klagen gegen die verschiedensten Behörden mit teilweisen konträren Klageanträgen nachzuschieben. Die Sächsische. Versorgungsverwaltung behauptete stets, die OEG-Leistungen sind in der Unfallrente der Berufsgenossenschaft drin. Die Berufsgenossenschaften sagten übereinstimmend, in unserer Unfallrente sind mangels eines gesetzlichen Auftrags  k e i n e  OEG-Leistungen drin. Als ich mich mit diesem Widerspruch näher beschäftigt hatte, erkannte ich, dass seit 1976 (seit Inkrafttreten des OEG) all jene Gewaltopfer von den Behörden und der Justiz um ihre ihnen für die Schädigungen der Gewalttat zustehenden Leistungen betrogen werden, die zum Zeitpunkt der Gewalttat gearbeitet haben.
In meinem Fall führte das dazu, dass meine einkommensabhängige Unfallrente von der Berufsgenossenschaft als Geschäftsführer nach Abzug der angeblich in ihr enthaltenen OEG-Leistungen unter Sozialhilfeniveau sinkt. Der Irrsinn – je schwerer die Schädigungen sind, umso niedriger wird die berufliche Leistung entschädigt.

Obwohl das Gewaltopfer während der Berufsausübung (z.B. Überfall auf Taxifahrer) wegen eines Arbeitsunfalls zusätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, bekommen diese aufgrund einer internen Verwaltungsanweisung keine OEG-Leistung, obwohl eine solche Handhabung nirgendwo im Gesetz zu finden ist. Im Gegenteil – lt. gesetzlicher Vorschrift ist die Grundrente nach § 31 BVG  u n a b h ä n g i g  vom Einkommen und Vermögen zu zahlen. Doch solch klare Begriffe wie  u n a b h ä n g i g  (zusätzlich) scheint man nicht zu verstehen, weil man diese kostensparende Praxis der Länder nicht ändern will. In den 35 Jahren seit dem OEG gab es sicher jährlich einige tausend Gewaltopfer, die während der Arbeitszeit geschädigt wurden. Sie alle wurden und werden seit 35 Jahren um ihre OEG-Rechte betrogen.

Am 16.05.2012 stellte das Landessozialgericht Stuttgart in einem Nebenverfahren in seinem Urteil fest, dass die Nichtberücksichtigung der einkommensneutralen Grundrente bei der Einkommensberechnung bei der Gewährung anderer staatlicher Hilfen gegen Art. 1 und Art. 3 GG verstößt, d.h. die Nichtgewährung der OEG-Leistungen an das Gewaltopfer verfassungswidrig ist. Wegen der grundsätzlichen Klärung dieses verfassungswidrigen Rechtsproblems hat das LSG in seinem 23 Seiten umfassenden Urteils eine Revision beim BSG zugelassen.

Im ersten Verfahren geht es um alle mir seit der Gewalttat wegen der schweren Schädigungen zustehenden OEG-Leistungen. Normalerweise müssen sich die Richter an die Vorgaben des Urteils v. 16.05.12 halten. Ich erwarte eine grundsätzliche Entscheidung, das für eine Vielzahl Gewalttat- / Berufsunfallopfer im OEG-Recht richtungsweisend ist. Wie oberflächlich Richter arbeiten und welchen Schwachsinn Richter in ihre Urteile schreiben, sehen Sie im Anhang. Damit nicht Lügen in derart grundsätzlichen Verfahren stehen, betrachte ich es als mein Recht, den wahren Sachverhalt darzustellen.

Im zweiten Verfahren geht es um die medizinische Erfassung aller gesundheitlichen Schädigungen, die nach 16 Jahren nach dem Mordanschlag von der Versorgungsverwaltung immer noch abgelehnt werden. Nachdem das Sozialgericht die Versorgungsakten unmittelbar nach der Verhandlung an meinen Anwalt gesandt hat, fanden wir – insbesondere bei den internen Aktennotizen mit den Begründungen einer Ablehnung – schmale Kartonstreifen, damit sich der Richter leichter orientieren und danach richten konnte. Ich gehe davon aus, dass dies eine weit verbreitete Arbeitsweise ist.

Im dritten Verfahren geht es um die Einstufung in die Pflegezulage durch die Versorgungsverwaltung. Bei der Krankenversorgung gibt es drei Pflegestufen, im BVG / OEG-Recht gibt es 6 Pflegestufen, wobei 6 die höchste und 1 die niedrigste ist. Die Berufsgenossenschaften haben 4 Pflegestufen, wobei vier die niedrigste und eins die höchste Stufe ist. Die für das OEG zuständige Versorgungsverwaltung hat mich in Stufe I (niedrigste) eingeordnet. Das LSG hat das auf Stufe II erhöht, obwohl die Ärzte eine Stufe IV als richtig beurteilten. Gewaltopfer erhalten ab Stufe III die volle Ausgleichsrente, weil ja die Gewährung einer Pflegestufe der Beweis für besonders schwere Schädigungen sind. Dieses Wirrwarr bei den Pflegestufen betrachte ich als vorsätzliche Täuschung der Anspruchsberechtigten.

Das 4. Verfahren ist ein Neuantrag und umfasst die Verfahren 1 bis 3.

Ich habe es bei der zur Leistung verpflichteten Sächsischen. Versorgungsverwaltung mit einer opferfeindlichen staatlichen Behörde zu tun, deren Mitarbeiter in Einzelfällen auch nicht vor Prozessbetrug zurückschrecken.  

Falls jemand als Prozessbeobachter kommt, bitte mich informieren, damit ich notfalls den Termin absagen kann, falls er vom Gericht noch verschoben wird.

Peter Köberle
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