Am 27. Januar 2012 berichteten wir unter der Überschrift “Copacabana ist eine Beleidigung” über ein schwachsinniges Urteil eines bayrischen Amtsgerichts.
Nun fand ich ein Urteil aus Karlsruhe. Dort hat das Landgericht am 20.Januar 2012 festgestellt, dass “ACAB” keine Beleidigung ist.
Aus meiner Sicht ist dies aus 2 Gründen richtig.
1. Wenn das was beleidigend sein soll mehrere Interpretationsmöglichkeiten besitzt, dann hat das Gericht von der geringeren Aussage für den Beschuldigten auszugehen.
Die Aussage: “Müller ist sch…” bedeutet also nicht, dass damit gesagt werden soll: “Müller ist scheiße”, was eine Beleidigung wäre, sondern es könnte auch bedeuten: “Müller ist schön”. Das Gericht müsste lt. höchstrichterlicher Rechtsprechung von “Müller ist schön” ausgehen, und somit eine Beleidigung verneinen.
Auch ACAB bedeutet nicht zwangsläufig “all cobs are bastard”, sondern könnte auch die Abkürzung für z.B. “apple computer are bullshit” sein. Damit könnte sich ein Polizist aber nicht beleidigt fühlen.
2. Aus dem Urteil zu “Soldaten sind Mörder” ergibt sich, dass man nicht einen ganzen Berufszweig beleidigen kann. “All cobs are bastard” kann also auch deshalb keine Beleidigung sein, weil kein einzelner Polizist damit beleidigt wird.
Das Landgericht in Karlsruhe bezog sich bei seiner Entscheidung auf das 2. Argument und hat die Berufung der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.
http://community.beck.de/files/ACAB-Urteil%20des%20LG%20Karlsruhe%20vom%2008.12.2011.pdf
Nun habe ich aber ein Problem. Wie erkläre ich dem Leser, weshalb “ACAB” keine Beleidigung ist, während copACABana, Cob-acab-ana, etc. eine Beleidigung ist?

Endlich mal ein Beitrag bei dem ich etwas Erotik bringen kann. Denn bei diesem Foto handelt es sich um eine Schönheit aus Brasilien. Und nicht um, den Hintern einer Richterin. Und nicht um einen Richterarsch.
Denn das Amtsgericht Regensburg hat nur sieben Tage später festgestellt, dass Cobacabana eine Beleidigung ist, weil es das Wort “ACAB” enthält, welches lt. LG Karlsruhe keine Beleidigung ist
Zwischen dem 20.01.2012 und dem 27.1.2012 hat sich die Erde sieben Mal um die eigene Achse gedreht. Sieben Mal haben also (nicht nur) die Richter auf dem Kopf gestanden. das kann das Weltbild schon ganz schön durcheinanderbringen und zu so unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Und für alle, die dieser Erklärungsversuch nicht überzeugt hat, hier noch ein weiterer Versuch.
Die Entscheidung zu ACAB hat das AG und das LG Karlsruhe getroffen. Die Entscheidung zu Copacabana hat das AG Regensburg getroffen. Karlsruhe liegt noch in Deutschland, Regensburg dagegen in Bayern. Und außerdem
ARAS
Was bedeutet denn nun ARAS?
1. Alle Richterinnen are schön (blöd)?
3. Alle Richter are Schweine
4. Alle Richter are Schwachköpfe?
Empfehlung:
Lesen Sie weitere Beiträge zum Thema Justiz und ich wette Sie kommen drauf.






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ASHSW= Alle Schreiber hier sind Wichser. Ist das auch keine Beleidigung? Oder muss das erst gerichtlich aufgearbeitet werden?
Da stellt so ein juristischer Analphabet aus der Nähe von Bergkamen aber eine interessante Frage.
Eigentlich könnte er sich diese selbst beantworten, wenn er Lesen und Denken könnte.
ASHSW ist natürlich keine Beleidigung, da keiner weiß was das bedeuten soll. Also ist hier von keiner Beleidigung auszugehen,
Dumm nur, dass er auch noch definiert, was ASHSW bedueten soll. Dadurch wird daraus natürlich eine Beleidigung. Jetzt ist noch zu prüfen, wer soll dadurch beleidigt werden, oder wer kann sich dadurch beleidigt fühlen?
Eine ganze Berufsgruppe kann man nicht beleidigen, eine Einzelperson oder eine kleine definierte Gruppe dagegen schon.
Eine ganze Berufsgruppe soll damit auch gar nicht beleidigt werden, eine kleine Gruppe oder sogar eine Einzelperson dagegen schon.
Hier ist nicht eine ganze Berufsgruppe, große Gruppe gemeint, sondern eine kleine Gruppe oder sogar eine Einzelperson. Also juristisch ist somit von einer Beleidigung auszugehen.
Mit einem bisschen Verstand ist dies den Beiträgen zu ACAB deutlich zu entnehmen.
Da in diesem Blog nur wenig schreiben, kann man dies auch nicht mit einer großen Gruppe (Berufsgruppe) vergleichbar.
Sollte mir “Schreiber” der Vorsitzende des Beamtendumm-Förderverein gemeint sein, wäre es natürlich auch eine Beleidigung.
Allerdings lasse ich mich nicht von Beamten und Juristen, also unserem Dienstpersonal, beleidigen.
Die “Person” kann sich aber gerne selbst wegen Beleidigung anzeigen, weil er “alle Schreiber hier” beleidigen will. Mit seinem Kommentar gehört er auch zu diesem Kreis der Beleidigten. Dumm gelaufen.
Copacabana eine Beleidigung?
Dabei fällt mir jetzt auf, dass es in Zukunft, in den von der sog. ” BRD” übergangs-verwalteten Heimatgebieten, wohl besser auch unterlassen wird, sich übers Essen, im speziellen über FischGERICHTE zu unterhalten. Es könnte ja ohne weiteres angehen, dass man wegen “Beleidigung” anzeigt/angeklagt wird, wenn man, im Zusammenhang mit einem leckeren FischGERICHT, den RotbARSCH ins Spiel bringt….
Hier ist ja schließlich fast alles möglich! Nur nicht wirksam Recht, Gerechtigkeit und Menschenrechte einzufordern!!!
Bernd Vogt
Netzwerk Menschenrechte
@ Bernd Vogt
Erstens gibt´s heuer doch noch´n paar immer noch nicht ganzdeutsch verblödete Heinefans nicht nur in Düsseldorf. Und zweitens: vom bekannten Herrn Ex-Vorsitzenden LGer Fahsel ist das GBSTK-Beispiel auch nicht … da musste nämlich bis 5 zähln könn´;-)
Na, ob es denn auch Fans von jenem/jener Heine gibt, der/die hier auf “Beamtendumm” Kommentare hinterlässt, halte ich zumindest für anzweiflungswürdig!
Ich kann mir anderenfalls aber auch nicht vorstellen, dass das “GBSTK”-Beispiel von jenem schrecklichen Juristen (Richter und Präsident des Volksgerichtshofs) stammt, dessen Namen mit F beginnt und auf reisler endet…obwohl es zu dessem Amtsmißbrauchszeiten ja bereits auch Richterinnen in Gesamt(Groß)deutschland gab (so sie nicht aus niedersten Beweggründen verfolgt und/oder vertrieben wurden)! http://de.wikipedia.org/wiki/Marie_Munk
Hi
so wird´n Schuh draus: GBSTK – ganzdeutsche BerufsrichterInnen sind typischerweisde kretinisch
Ich hoffe doch, dass dieser Kommentar von einem/einer RichterInn stammt.
Vom guten Heinrich Heine wird die Antwort und das Beispiel “GBSTK” sicher NICHT stammen, der ist leider bereits 1856 verstorben!
Aber von wem stammt eigentlich noch dieser Säufzer: “…sowas lebt und Heine musste sterben!”? Wessen “noch Leben” wird da eigentlich bedauert…?
“Es bleibet dabei: Die (Wunsch-)Gedanken sind frei..” Das wusste auch schon unser Volkspoet Hoffmann von Fallersleben! Und so wollen wir es denn auch gern weiterhin halten!!!
Bernd Vogt
Netzwerk Menschenrechte