Video trotzdem gelöscht


Bekanntlich gibt es ein Video von einem Mitarbeiter des Amtsgericht Gelsenkirchen, der ziemlich besoffen durch die Fußgängerzone von Gelsenkirchen torkelt.

Wegen diesem Video hat mich der Direktor des AG Gelsenkirchen wegen angeblicher Beleidigung angezeigt. Ob der Betroffenen Mitarbeiter dies auch so sieht oder ob dies in seinem Sinne ist, bleibt dahingestellt. Sicherlich hat der Mitarbeiter ein Interesse, dass das Video “verschwindet”, wahrscheinlich aber keine Interesse an einer Verhandlung, da er zu dieser als Zeuge erscheinen müsste.

Mit Schreiben vom 21.6.2012 fordert mich die Polizei Gelsenkirchen auf mich zum Vorwurf der angeblichen Beleidigung  zu äußern. Dies ist aber gar nicht möglich, da das Schreiben überhaupt keine konkrete Aussagen zu der angeblichen Beleidigung enthält.

Beispiel: Man macht mir den Vorwurf, ich hätte die Bank überfallen, dann sollte in dem Schreiben schon enthalten sein, ob es die Sparkasse, die Volksbank oder eine Parkbank handelte.

Kann die Tatsache, dass da einer betrunken durch die Bahnhofstr. torkelt eine Beleidigung sein? Auch hier ein Beispiel.

Ich fahre mit dem Elektrorollstuhl durch die Bahnhofstr. und werde dabei gefilmt. Das kann natürlich keine Beleidigung sein, da es nun mal eine Tatsache ist, dass ich mit einem Elektrorollstuhl durch die Fußgängerzone fahre.

Die Person, die mich in diesem Moment filmt, hat doch gar keine Chance mich andrs zu filmen. Wenn ich auf einen Elektrorollstuhl angewiesen bin, dann kann man mich gar nicht durch die Bahnhofstr. laufend filmen, es geht nur im Elektrorollstuhl sitzend.

Das war natürlich bei dem Mitarbeiter des Gerichts nicht anders. Er torkelte betrunken durch die Bahnhofstr. Das ist aber nicht meine Schuld. Ich konnte ihn also gar nicht nüchtern filmen.

Würde ich auf die Idee kommen, jemand anzuzeigen, weil dieser mich filmt, wie ich mit dem Elektrorollstuhl über die Bahnhofstr. fahre und dies veröffentlicht, die Staatsanwaltschaft würde dies unverzüglich einstellen.

Andere von der Staatsanwaltschaft eingestellte Strafverfahren wo ich das Opfer war.

 

1. Der Mitarbeiter einer Hausverwaltung versucht meine Wohnungstür mittels eines Werkzeugs aufzubrechen. Als dies misslingt, steckt er etwas in mein Türschloß oder bricht dort etwas ab, damit ich nicht mehr in die Wohnung kann.

Obwohl die Person bekannt ist und es Zeugen gibt, wird das Verfahren eingestellt.

2. Ein anderer Mitarbeiter erwische ich, wie er am Stromzähler die Leitung zum Durchlauferhitzer für warmes Wasser rausreißt. Auch dieses Strafverfahren wurde eingestellt.

3. Dieser Mitarbeiter bricht einige Wochen später die Wohnungstür auf. Wechselt die Schlösser der Haus- und Wohnungstür. Von diesem Strafverfahren habe ich nie mehr etwas gehört. Seit Januar 2011 keine Nachricht der Staatsanwaltschaft Essen.

Wenn ich nun Strafantrag wegen angeblicher Beleidigung stellen würde, weil jemand von mir ein Video im Elektrorollstuhl gemacht und veröffentlicht hätte, würde die Staatsanwaltschaft dies einstellen, bevor die Kirchturmuhr 12 geschlagen hätte.

Wie bereits erwähnt, hat nicht der Betroffene Anzeige gestellt, sondern der Direktor des Amtsgericht. Wie bereits erwähnt ist es fraglich, ob das wirklich im Interesse des Mitarbeiters ist. Fraglich ist auch, ob der Direktor dies hier überhaupt mache durfte.

Würde ich einen Mitarbeiter des Gerichts im Gericht angreifen oder beleidigen, dürfte auch der Direktor als Vorgesetzter dies anzeigen. Aber hier torkelte der Mitarbeiter um 18 Uhr durch die Bahnhofstr. Also außerhalb seiner Dienstzeit, während seiner Freizeit. Ich bezweifel dadurch eine Zuständigkeit des Direktors.

Wie bereits erwähnt, will man wahrscheinlich erreichen, dass ich das Video entferne, da dies der Justiz wahrscheinlich gar nicht gefällt. Ich habe heute mit einem ehemaligen Richter/Rechtsanwalt telefoniert. Dieser meinte, ich solle das Video doch entfernen. Obwohl ich eigentlich kein Freund von solchen Vorschlägen bin, habe ich mich entschieden, dass Video so einzustellen, dass es nicht mehr abrufbar ist.

Das Video hat ja schon bei den Justizbehörden schon für entsprechende Aufregung gesorgt. Es ist für meine Arbeit nicht (mehr) zwingend erforderlich. Daher kann ich die Entfernung durchaus verschmerzen.

Sollt es tatsächlich zu einem Verfahren kommen, werde ich das Video, evtl. gepixelt, erneut einstellen.

Das Video war auch Thema bei der Montagsdemo vom 25.6.2012. Da diese regelmäßig von der Polizei begleitet wird, habe ich dies genutzt, um diese anzusprechen. Auch hier war das Thema, dass es überhaupt keinen konkreten Vorwurf gab, zu dem ich mich äußern könnte. Dass der Mitarbeiter des Gerichts übermäßig alkoholisiert durch die Straße torkelte ist nun mal Fakt. Der Beamte meinte zu mir, ich solche seinen Kollegen anschreiben und mitteilen, ich wüsste gar nicht was die von mir wollen, und sie sollen es unterlassen mich weiter zu belästigen. Auch davon gibt es ein Video, aber dies wird vorläufig nicht veröffentlicht.

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4 Antworten zu Video trotzdem gelöscht

  1. Bernd Vogt schreibt:

    Schade, dass Sie das Video gelöscht haben, Herr Schreiber!

    Statt ihnen zu drohen, hätte der Dir. des Amtsgericht besser mal ins “Bundesbeamtenrecht” (BBG) gesehen! Dabei hätte er folgende entecken können:

    “Der Beamte begeht ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt. Ein Verhalten des Beamten außerhalb des Dienstes ist ein Dienstvergehen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalles in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für sein Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.”

    Siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstvergehen

    Deckt man Fehlverhalten von BRD-Bediensteten (nennen sich auch gern “BEAMTE”) auf, wird von schrecklichen Juristen hieraus wieder und wieder der Straftatbestand der “Beleidigung” (§ 185 StGB) gebastelt/konstruiert!
    Der § 185 StGB wird dadurch zu einem juristischen “Hexenhammer” pervertiert, wenn nichts anderes gegen Enthüller von Fehlverhalten bei BRD-Bediensteten vorzubringen ist. Und das geschieht hier Jahr für Jahr zigtausendfach!!! Einfach widerlich und erbärmlich!!!

    Was schrie mir ein Bediensteter in der JVA Kiel (besser bekannt als Folterknast Kiel) entgegen, als ich ihn auf einen durch ihn wiederholt begangenen Verstoß gegen Dienstpflichten aufmerksam machte und rechtmäßiges Handeln bei ihm einforderte:

    “ICH BIN EIN DEUTSCHER BEAMTER UND DIE SIND REDLICH!”

    Redliche BRD-Beamte? Na, dann Prost Mahlzeit….da kommt mir ja das Frühstück gleich wieder hoch!!!

    Bernd Vogt
    Netzwerk Menschenrechte

  2. Gehilfe-fürs-delikate schreibt:

    Die vorläufige Entfernung des öffentlichen Abrufes des den Direktor des AG Gelsenkirchen wohl erheblich entzürnt habenden Videos über einen in der Freizeit auffälig sich verhaltenden Mitarbeiter des Gerichts halte ich für ein gutes diplomatisches Entgegenkommen. ….

    • beamtendumm schreibt:

      Betr.: Kommentar von “gehilfe-fürs-delikate”

      Danke für den Kommentar. Leider kann ich den hier, bei diesem Beitrag nicht veröffentlichen, schließlich lesen AG und STA hier mit. Ich kann den Kommentar aber gerne verschieben zu dem geschützten Beitrag “holdriho…..”. Einverstanden?

    • beamtendumm schreibt:

      Der vollständige Kommentar wurde nach “Holdriho, …” verschoben.

      Das Video wurde bewusst nicht gelöscht, sondern als “privat” markiert. Dadurch ist ein Abruf nicht mehr möglich.

      Dies ist für mich kein Verlust. Schließlich ist das Video dort angekommen, wo es ankommen sollte. Und es hat sich gezeigt, dass die Schwarzkittel also doch meine Beiträge lesen, obwohl immer wieder behauptet wird, dass man da nicht draufgehen würde.

      Von meiner Seite gibt es also keinen Grund, keine Notwendigkeit mehr das Video weiterhin zu veröffentlichen.

      Mit der Markierung des Videos als “privat” habe ich den “Schwarzen Peter” an die STA zurückgegeben. Sollte also die ständig überlastete STA an Arbeitsmangel leiden, und wie üblich die Verfolgung von Justizkritikern versuchen, wird das Video allein schon zu Beweis- und Dokumentationszwecken wieder zugänglich gemacht werden müßen.

      Die betroffenen Person ist hauptsächlich von hinten zu sehen und somit nicht erkenntlich. Dennoch kann man das Video an bestimmten Stellen noch Pixeln. Spätestens dann könnte das Video erneut eingestellt werden, da dann noch nicht einmal eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten vorliegen kann. Aber selbst wenn eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten (Recht am eigenen Bild) vorliegt, würde dies ja das Zivilrecht betreffen.

      Warten wir also mal ab, was der Besitzer des “Schwarzen Peters” jetzt daraus macht.

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