Der Beitrag in Cicero, über den Solarkritiker, Werner Korte und mir, für den der Redakteur drei Seiten brauchte, hat auch was Gutes.
Wenn die Zeitung nicht mehr gebraucht wird, dann wird sie recycelt, und man macht doch noch etwas Brauchbares daraus. Recyceltes Toilettenpapier. Also was für den Arsch. Und was Besseres kann man doch aus diesem Beitrag nicht machen.
Der Redakteur teilt mit, dass im Jahr die unglaublich hohe Zahl von 6000 Klagen beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingehen. 6000 Klagen bei einem Volk von über 80.000.000 finde ich dagegen eher gering. In einem anderen Beitrag habe ich vorgerechnet, dass nur ca. 0,5 Prozent aller Einwohner im Laufe ihres Lebens überhaupt das so genannte Verfassungsgericht bemühen.
Die Erfolgsaussicht für den einzelnen Bürger bei Verletzung seiner Grundrechte in Karlsruhe durchzudringen, ist ähnlich groß, wie die Chance auf 1.000.000 € beim Lotto. Deutlich weniger als 2, 7 Prozent aller Klagen haben Erfolg. Wenn man dem Redakteur glauben kann, sind die Kläger beim Bundesverfassungsgericht hauptsächlich “alte Männer” die aus reiner Langeweile klagen, sowie krankhafte Querulanten.
Aus diesem Grund möchte ich hier auf ein erfolgreiches Verfahren beim Bundesverfassungsgericht hinweisen. Das Urteil stammt vom 27. Februar 2007 und betrifft die Aktenzeichen 1 BvR 538/06; 1 BvR 2045/06.
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg07-021.html
In dem Verfahren geht es um die Durchsuchung und Beschlagnahme in den Redaktionsräumen von Cicero. Ja Sie haben richtig gelesen. Es betrifft tatsächlich das Magazin Cicero, auch die gehören also mindestens zweimal zu den Klägern beim Bundesverfassungsgericht.
Auch ich habe in den letzten zehn Jahren zwei Verfassungsbeschwerden eingereicht. Laut Cicero Bericht kann man den Eindruck gewinnen, ich sei mit meinen 53 Jahren ein alter Mann, der viel Zeit hat, und daher aus Langeweile und Querulantenwahn das Bundesverfassungsgericht beschäftige.
Jetzt habe ich aber festgestellt, dass sich dabei anscheinend in bester Gesellschaft bin. “Alte Männer “und Querulantenwahn, könnte dann vielleicht auch auf Cicero zutreffen, die mindestens so viele Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht haben wie ich.
Ein altes Sprichwort sagt schon: “wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen”.
Nach dem Lesen der aktuellen Cicero-Ausgabe hatte ich den Eindruck, dass es sich bei Cicero um eine Art “BILD “für Besserverdienende handelt. Und dennoch wurde ich auf meiner Suche nach etwas interessantem tatsächlich fündig.
Hatte man in dem Beitrag über Hoffmann, Korte, Schreiber noch gerne das Klischee und Totschlagargument des Querulanten benutzt, so war mir daraufhin der Beitrag: “Bürger contra Senat: Gaslaternen erhalten”, aufgefallen.
In diesem Beitrag findet sich der Satz:
… dann aber muckten Bürger und Denkmalschützer auf. Anfangs glaubte man im Roten Rathaus noch, die Gaslaternen-Befürworter als Spinner und Querulanten ab tun zu können. Spätestens aber seit sich “Europa Nostra”,…, des Falles angenommen hat und renommierte Experten gegen den Abbau der Laternenfront machen, ist der Senat in Begründungsnot geraten.
Dies zeigt doch das es Methode hat Menschen als “Querulanten“ zu bezeichnen, um diese in Misskredit zu bringen. Wenn dann aus einem “Querulanten” plötzlich mehrere werden, dann können deren Ansichten plötzlich auch ganz richtig werden.
Wie war das doch vor Jahrzehnten, mit den ersten Atomstromgegner und den “Grünen”. Alles Spinner, Tagträumer, Querulanten. Und inzwischen ist sogar die Kanzlerin für den Atomausstieg.
Der Redakteur hatte auch mit meinem Anwalt, einem früheren Vorsitzenden Richter des Landgerichts, telefoniert. Dieser teilte dem Redakteur mit, dass der Begriff “Querulanten” missbraucht wird, um kritische oder missliebige Personen mundtot machen zu können. Und dass es Querulantenwahn überhaupt nicht gibt. Er teilte dem Redakteur weiter mit, dass ich der Justiz immer wieder Fehler nachweisen konnte.
An einer gut funktionierenden Justiz sollten wir eigentlich alle ein Interesse haben. Es reicht sicherlich nicht aus, regelmäßig Fehlleistungen der Justiz zu vertuschen, und immer dann wenn ein politisches System abgewirtschaftet hat, über deren Justiz herzufallen.
Auf Ausstellungen über die “Unrechtsjustiz des Dritten Reichs” oder/und die “Willkürjustiz der DDR” können wir gerne verzichten, wenn wir in unserem Land endlich eine funktionierende Rechtsprechung bekämen






Genau, das Grundgesetz ist ja schon da. Das Grundgesetz ist ja auch voellig ausreichend und gut. Nur, es ist die StPO geschaffen worden, um die Anwendung des Grundgesetzes – nach belieben – aushebeln zu koennen.
Wenn die Gesetze nach deren Sinn- und Wortlaut angewandt werden wurden – dann reicht das vollkommen. Ich bin fuer Recht und Ordnung, moechte sicher leben – und wenn das Grundgesetz, gemaess des Paragrafen “vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich” angewandt werden wuerde, von Richtern, die gemaess des Paragrafen “alle Staatsgewalt geht vom Volke aus”, auch vom Volk gewaehlt werden, dann habe ich als rechtschaffender Buerger KEIN Problem damit.