Weiterer Richter äußert sich zu Verfassungsbeschwerde.


Einem ehemaligen Richter wurde meine Verfassungsbeschwerde und die nötigen Unterlagen (Urteile und Beschlüsse) überlassen. Dieser hatte die Richtigkeit der Verfassungsbeschwerde bereits bestätigt.

Besonders bei Verweigerung der CD meinte er, dass mir das rechtliche Gehör verweigert wurde.

Inzwischen wurden die Unterlagen einem weiteren, aktivem Richter zur Verfügung gestellt. Dieser bestätigte ebenfalls, dass die Verweigerung der CD die Verweigerung des rechtlichen Gehörs  erfüllt.

 

Weiter erklärt er, dass auch er die Richter wegen Befangenheit abgelehnt hätte, die die durch den Direktors angeordnete Bewachung/Diskriminierung meiner Person im Sitzungssaal zu ließen

Außerdem kritisierte er das Landgericht. Die Beschlüsse und das Vorgehen seien für ihn nicht nachvollziehbar und ungewöhnlich.

Dass das LG sogar behauptete, durch die Berichtigungsbeschlüsse des Amtsgericht sei mit die Rechtsmittelfrist von einem Monat auf 14 Tage verkürzt worden, hatte er dabei noch gar nicht mitbekommen. Er hatte dies aber bereits früher für nicht richtig erachtet. Ich habe ihn nun noch einmal extra darauf angesetzt und werde in den nächsten Tagen erneut mit ihm telefonieren.

Auf eine Internetseite angesprochen, meinte er, dass er sich nicht trauen würde diese Seiten an seinem Dienst-PC anzusehen.

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2 Antworten zu Weiterer Richter äußert sich zu Verfassungsbeschwerde.

  1. Helmut Karsten schreibt:

    Hier haben wir es wieder: Die absolute Paranoia ueber die Internetbenutzung.
    IRRSINN ! Hier sind Leute, die einfach ANGST vor deren eigenem Land haben. Mannomann, muss ‘das Land’ ein sogenanntes ‘schlechtes Gewissen’ haben, dass es seine Buerger derart nachhaltig und umfassend bespitzeln muss………….

    Wie schoooeeen Leben doch sein kann, wenn man immer ueber den Ruecken gucken darf (muss).

  2. Gehilfe-fürs-delikate schreibt:

    Wir haben in Deutschland (Stand 01.01.2011, siehe Bundesministerium der Justiz: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Anzahl_der_Gerichte_des_Bundes_und_der_Laender.html?nn=1470312 )

    661 AG, 116 LG, 24 OLG, 51 VG, 15 OVG, 18 FG, 119 ArbG, 18 LArbG, 68 SG, 14 LSG, 16 x Verfassungsgerichtshöfe (oder ähnlich) der Länder, BSG, BArbG, BFH, BVerwG, BGH, BPG, BVerfG = 1127 (sofern ich mich nicht verrechnet habe, ohne Dienstgerichte, ohne Ehrengerichte).
    Damit ist die Anzahl der in Bundes”diktatur” Deutschland tätigen Richter ein vielfaches. Selbst 1,0% aller Richter dürfte die Zahl von 100 übersteigen, und bei der üblichen “5%-Klausel” … (sitzt dann sehr wahrscheinlich kein einziger der beiden genannten ehrlichen Richter im Bundestag) …

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