Geldstrafe gegen Blinden


Zu einer Geldstrafe von 225 € wurde jetzt ein Blinder in München verurteilt. Der blinde Mann wurde für schuldig befunden und verurteilt wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt, denn er soll einen Polizisten geschubst haben und den armen Polizisten am Arm festgehalten haben.

Klarer Fall, der Mann ist schuldig. Denn ich habe den Film gesehen “Blinde Wut”. Und mir ist daher klar, wie gewalttätig Blinde sein können. ich glaube, die können sogar Autofahren.

Und die Höhe der Geldstrafe beweist, wie gewalttätig der Blinde gewesen sein muss.

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Eine Antwort zu Geldstrafe gegen Blinden

  1. Bernd Vogt schreibt:

    Ich kenne den Fall zwar nicht, aber ich habe – aufgrund meiner Erfahrungen mit den uniformierten und berobten BRD-Truppen – keinen Zweifel daran, dass hier wieder ein Fall von Willkür-Terror gegen einen unbequemen Menschen vorliegen kann!

    Widerwärtiger und deutlicher kann sich die hässliche Fratze eines Willkür-Terror-Regime nicht zeigen, welches Menschenrechte zwar in seinem Gesetzesblättern stehen hat, dessen willige Dienerschaft sich hieran aber nicht hält!

    Oft scheint es, als hätten wir es bei unseren Bediensteten mit geifernden, abgerichteten Kampfhunden zu tun. Unangeleint, ohne jegliche Erziehung! Wenn Blut geflossen ist (auf der Seite des “Feindes” versteht sich), gibt es zur Belohnung gelegentlich sogar noch ein schönes Leckerli (Belobigung oder Beförderung für “Tapferkeit vor dem Feinde”)!

    Gas, Wasserwerfer, Schlagstöcke, brutale Gewalt gegen jung und alt, Mann und Frau, dass sind die “heiligen Requisiten unserer Dienerschaft” mit denen das Volk “gesegnet” wird! Am liebsten bei jeder Gelegenheit. Aber zumindest sehr gern bei Demonstrationen z.B. für die Umsetzung demokratischer Werte und der universellen Menschenrechte!

    Wie erbärmlich!!! Wie beseitigungswürdig!!!

    Bernd Vogt
    Netzwerk Menschenrechte

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