Staatsanwältin fordert 18 Monate für ehemaligen Richter


Rechtsbeugung, Aussage-Erpressung und Freiheitsberaubung sind die massiven Vorwürfe gegen den ehemaligen Schwarzkittel, die die Oberstaatsanwältin Ingeborg Vesper als erfüllt ansieht und daher 18 Monate Haft auf Bewährung fordert.

Für diese massiven Vorwürfe aus meiner Sicht ein viel zu mildes Urteil. 3 Jahre ohne Bewährung würde ich für mindestens angebracht halten.

Für die Oberstaatsanwältin steht fest, dass der ehemalige Richter im Sommer 2009 einen ungeständigen Exhibitionisten in eine Zelle einsperren ließ, um ein Geständnis zu erpressen. Der Richter wollte ein “Geständnis um jeden Preis”, um das Verfahren ohne Fortsetzungstermin beenden zu können. Damit wollte der Richter “glänzen” und hohe Erledigungszahlen erreichen.

Die Urteilsentscheidung habe der Proberichter des Amtsgerichts Eschwege schon vor der Verhandlung gefasst und „mit allen Mitteln“ erreichen wollen, so die Oberstaatsanwältin.

Der Proberichter hatte in dem Fall des damaligen Exhibitionisten auch ein psychiatrisches Gutachten eingeholt, sich dann aber über die hohen Kosten erschreckt, deshalb hatte er den Gutachter nicht zum Verfahren geladen. Gegenüber dem damaligen Angeklagten hatte der damalige Richter eine Unterbringung in den Raum gestellt, obwohl dies das Gutachten nicht vorsah und dem Richter die Strafgewalt auch nicht zustand.

Auch die Staatsanwaltschaft im damaligen Verfahren hatte bei den rechtswidrigen Vorgängen nicht eingegriffen.

Am 31.8.2011 will das Landgericht Kassel das Urteil verkünden.

Siehe auch:

http://www.hna.de/nachrichten/werra-meissner-kreis/witzenhausen/prozess-kasseler-landgericht-junger-richter-wollte-glaenzen-1368039.html 

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6 Antworten zu Staatsanwältin fordert 18 Monate für ehemaligen Richter

  1. Helmut Karsten schreibt:

    Eine Richterwahl – auf Zeit – wird nämlich das andere Justizproblem ganz automatisch beheben. Dann nämlich, wenn Richter mit deren Job für die Urteile (und Fehlurteile) haften müssen, werden DIE RICHTER nämlich, urplötzlich auf einem Wortprotokoll, auch in den Landgerichten, bestehen.

    Es ist der Schuh dann nämlich am anderen Fusse. Dann nämlich müssen die Richter, deren Beweiswürdigung verteidigen. Dann wird die Richterschaft auf einem Wortprotokoll, im eigenen Interesse, bestehen WOLLEN.

    Solange das Wortprotokoll nur für den Angeklagten zum Nutzen wäre, brauchen die (wollen die) ein solches nämlich nicht.
    http://www.helmutkarsten.de >> Zivilklage

  2. Bernd Vogt schreibt:

    An Renate und Robert und alle anderen: es nicht dabei belassen sich “Hoffnung” auf Änderungen im BRD-Justiz-Unrechtssystem zu machen. Auf die Straßen gehen und dieses auch von unseren Angestellten von der Legislative (Politiker) schnellstens einfordern!!!

    Wir müssen die “Richterwahl auf Zeit durchs Volk” umgehend durchsetzen, damit derartige Willkürtäter und -innen rausgeworfen werden können, wenn sie meinen Macht und Gewalt ausüben zu können, die ihnen das Volk N I C H T übertragen hat!

    Vor einer Einstellung müssen die Richteranwärter und -innen vollumfänglich nachweisen, dass sie nicht nur bestens rechtskundig, sondern vor allen Dingen unbescholten und willig sind den Volk, der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu d i e n e n !

    Wenn nicht – dann aber sofort raus aus dem schwarzen Dienstkittel! Ohne weitere Bezüge oder Rentenansprüche sondern auf zum Jobcenter und Stütze beantragen! Das lehrt das wahre Leben kennen zu lernen…

    • beamtendumm schreibt:

      Wer glaubt, dass dieser Beitrag Hoffnung auf Änderungen im Justizsystem machen könnte, der irrt, der irrt gewaltig. Ich habe mich schon gefragt, was der tatsächliche Grund für die Verfolgung dieses Proberichters sein könnte. Normalerweise verfolgen die Schwarzkittel ihresgleichen nur dann, wenn er ihnen unangenehm geworden wäre.

      Beispiel: Ein Richter Fahsel könnte heute tatsächlich mit einer Verfolgung durch die Justiz rechnen, wenn er noch tätig wäre. Zu hart und deutlich war sein Leserbrief.

      Bernd Vogt kann ich nur zustimmen. Was eine Richterwahl durch das Volk bewirkt zeigt der andere eingestellte Artikel. Dort wurde in den USA ein 61 jähriger Richter wegen Bestechung und Rechtsbeugung zu 28 Jahren Haft verurteilt. Dort konnten sich die Strafverfolgungsbehörden solche Mätzchen wie in der Bananen RD nicht leisten. Das hätte dort der Karriere geschadet, die Wiederwahl gefährdet und sicherlich den eigenen JOB gekostet.

      Die Richterwahl auf Zeit und durch das Volk, das muss unser Ziel sein, das ist der Weg zur Gleichheit vor dem Gesetz, das ist der Weg zur Zurückeroberung des Rechtsstaats.

  3. helmutkarsten schreibt:

    Drei Jahre OHNE Bewährung, mit dem Richtertitel auf der Knastuniform draufgenäht, in der offenen Knastpopulation……..
    Was könnte ich anstellen, damit ich auch für eine woche – oder so – in genau den Knast komme…?

  4. Das macht Hoffnung, dass es sich auch in unserer Sache ändern kann.
    http://fehlurteile-live.de http://renate-harbeck.de

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