Hund eingeschläfert 1200 € Strafe!


Das Amtsgericht Arnsberg hat eine ehemalige Hundebesitzerin zu einer Geldstrafe von 1200 € verurteilt, weil sie ihren Hund aus Zeitnot einschläfern ließ.

Ich akzeptiere es nicht, dass man einen Hund aus Zeitnot einschläfern lässt, aber ich wunder mich schon,  wenn ich dieses Urteil mit anderen Urteilen vergleiche, über die hier berichtet wurde.

Das Amtsgericht Bochum hat ebenfalls im Juni 2011 einen Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, der den Mitarbeiter einer Pizzeria mit dem Messer bedrohte und die Herausgabe von vier Gyros verlangte, die es in der Pizzeria aber gar nicht gab.

Natürlich spielt bei der Höhe der Geldstrafe auch das persönliche Einkommen eine Rolle. Inzwischen wurde mir bekannt, dass das Urteil  40 Tagessätze a 30 € lautete.

Wie hoch dürfte dann die Bedrohung eines Menschen mit einem Messer gewesen sein?

A) Weniger als für das Einschläfern eines Tieres, also deutlich weniger 40 Tage?

B) Ähnlich wie für das Einschläfern, also zwischen 30 und 60 Tage?

C) Mehr als für das Einschläfern des Hundes, mindestens 70 Tage oder mehr?

Tatsächlich bekam der Messertäter nur eine Strafe von 100 €. Das dürften also maximal 10 Tage a 10 € gewesen sein. Halten Sie das für verhältnismäßig?

Übrigens, der Mitarbeiter der Pizzeria, der den Gerichtstermin verpasst hat, bekam auch eine Geldstrafe. Die war aber dreimal höher. als die, die der Täter bekam. Wahrscheinlich war dort aber auch schon die Strafe dafür enthalten, dass eine italienische Pizzeria kein griechisches Gyros anbot.

Für mich bestätigt dies, dass die Gesundheit und das Leben eines Menschen nicht besonders viel wert ist, weniger zumindest, als das eines Haustieres.

Der Beitrag wurde korrigiert. Der ursprüngliche Beitrag lautete:

Das Amtsgericht Arnsberg hat eine ehemalige Hundebesitzerin zu einer Geldstrafe von 12.00 € verurteilt, weil sie ihren Hund aus Zeitnot einschläfern ließ.

Ich akzeptiere es nicht, dass man einen Hund aus Zeitnot einschläfern lässt, aber ich wunder mich schon,  wenn ich dieses Urteil mit anderen Urteilen vergleiche, über die hier berichtet wurde.

Das Amtsgericht Bochum hat ebenfalls im Juni 2011 einen Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, der den Mitarbeiter einer Pizzeria mit dem Messer bedrohte und die Herausgabe von vier Gyros verlangte, die es in der Pizzeria aber gar nicht gab.

Natürlich spielt bei der Höhe der Geldstrafe auch das persönliche Einkommen eine Rolle. daher wären die Anzahl der Tage oder Gesamtstrafe und Tagessatz wichtig, die liegen aber nicht vor. Bei relativ “normalen” Einkommen liegen die Tagessätze zwischen 10 € und 100 €. Daher dürften für das Einschläfern des Tieres mindestens 120 Tage angesetzt worden sein.

Wie hoch dürfte dann die Bedrohung eines Menschen mit einem Messer gewesen sein?

A) Weniger als für das Einschläfern eines Tieres, also deutlich weniger 120 Tage?

B) Ähnlich wie für das Einschläfern, also zwischen 90 und 150 Tage?

C) Mehr als für das Einschläfern des Hundes, mindestens 180 Tage oder mehr?

Tatsächlich bekam der Messertäter nur eine Strafe von 100 €. Das dürften also maximal 10 Tage a 10 € gewesen sein. Halten Sie das für verhältnismäßig?

Übrigens, der Mitarbeiter der Pizzeria, der den Gerichtstermin verpasst hat, bekam auch eine Geldstrafe. Die war aber dreimal höher. als die, die der Täter bekam. Wahrscheinlich war dort aber auch schon die Strafe dafür enthalten, dass eine italienische Pizzeria kein griechisches Gyros anbot.

Für mich bestätigt dies, dass die Gesundheit und das Leben eines Menschen nicht besonders viel wert ist, weniger zumindest, als das eines Haustieres.

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