Ein Jahr danach!


2010 wollte die Justizmafia des Amtsgericht Essen genau an meinem Geburtstag ein Strafverfahren gegen mich verhandeln. Das ist heute also genau ein Jahr her. Zu dumm für die Verbrecherbande, auch das 9. Willkürverfahren der Staatsanwaltsdeppen aus Essen war zum Scheitern verurteilt, genau wie die Acht anderen zu vor.

Genau 2 Tage vor meiner geplanten  Geburtstagsfeier am Amtsgericht Essen, wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde. Die Justizmafia gönnte es mir nicht, dass ich meine Geburtstagsfeier beim Amtsgericht Essen mit einer Siegesfeier kombiniere.

Aber natürlich war dass Verfahren mit der Einstellung längst nicht abgeschlossen. Wer so blöde ist, und ein Willkürverfahren gegen mich eröffnet, dem ist natürlich auch zuzutrauen, dass er auch noch zu blöde ist, das Verfahren ordnungsgemäß einzustellen.

Damals lautete der Vorwurf im Ermittlungsverfahren “Falsche Verdächtigung”, daraus machte   die Staatsdeppenanwaltschaft Essen  in der Anklage “Üble Nachrede”, weil ich erfahren hatte, dass der damalige Anstaltsarzt angeblich einem Gefangenem die Wiederbelebung verweigert hätte. Natürlich musste so ein gewaltiger Vorwurf angezeigt werden. Auch wenn sich der Vorwurf nicht unbedingt bestätigte, ist es natürlich weder “Falsche Verdächtigung” noch “Üble Nachrede”. Schließlich ist es nicht meine Aufgabe den Strafvorwurf zu prüfen, dafür sind die Staatsdeppen zuständig.

Anzeigenerstatter war der damalige Anstaltsarzt und der Anstaltsleiter des Folterknast Gelsenkirchen. Der Anstaltsarzt hatte sogar die Frechheit zu behaupten, dass es solch einen Vorfall gar nicht gegeben hätte. Später musste er eingestehen, dass es den behaupteten Vorfall doch gab, allerdings hätte er die Wiederbelebung übernommen, als er bei dem Ohnmächtigen Gefangenen eintraf. Weshalb er also den Vorfall zunächst bestritt bleibt unklar und trägt nicht zur Glaubwürdigkeit des ehemaligen Anstaltsarztes bei.

Der betroffene Gefangene hatte dies jedoch ganz anders geschildert. Da er zu dieser Zeit jedoch ohne Bewusstsein war, konnte er dies nur aus der Erzählung anderer Inhaftierter erfahren haben, mit denen ich als Nichtgefangener natürlich nicht sprechen konnte.

Der Anstaltsleiter dürfte bei der Wiederbelebung, die  nach meinen Informationen der Abteilungsbeamte und eine Arzthelferin übernommen hatten, nicht dabei gewesen sein. Dennoch stellte auch er (schon traditionsgemäß) Strafantrag gegen mich. (Auch schon sein Vorgänger hatte Strafantrag gegen mich gestellt und war ebenso erfolglos geblieben.)

Beide Anzeigenerstatter hatten kurz vor der Verhandlung ihre Strafanträge zurückgezogen. Der Anstaltsarzt teilte dem Gericht mit, dass er kein Interesse mehr an der Strafverfolgung hätte, da er inzwischen (aus psychischen Gründen) den Dienst quittiert hatte. Nachdem Ausscheiden des Anstaltsarztes hatte plötzlich auch der Anstaltsleiter (angeblich) kein Interesse mehr an seiner Anzeige und zog ebenfalls den Strafantrag  zurück. Ein Zusammenhang, der sich mir logisch nicht erschließt.

Viel wahrscheinlicher erscheint es mir, dass sowohl der ehemalige Anstaltsarzt sowie der Folterknast keine erneute öffentliche Verhandlung  wollte. Schließlich hatte der Folterknast Gelsenkirchen lange genug unrühmlich in der Presse gestanden. Der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung durch den Anstaltsarzt hatte der Betroffene Gefangene nicht nur mir gegenüber geäußert sondern er war auch dem WDR bekannt. Und das nun auch noch der Psychodoktor den Folterknast verlassen musste, wäre dabei sicherlich nicht gut in der Presse weggekommen.

Neben der Unfähigkeit der Staatsdeppenanwaltschaft, die zunächst kaum was unternommen hatte den Vorwurf gegen den Anstaltsarzt wirklich zu prüfen. und der Unfähigkeit der beiden Knastbediensteten, wollte natürlich auch die Richterin ihre Unfähigkeit noch unter Beweis stellen.

Statt nun die Kosten des Verfahrens und meine Kosten dem Psychodoktor und dem Anstaltsleiter (bzw. dem Land) aufzulasten, sollte der Arzt, aus unerfindlichen Gründen, die Kosten alleine tragen. Eigentlich könnte mir das egal sein, aber ich legte dennoch Beschwerde ein, der die Deppenrichterin aber nicht nach kam. Deshalb landete die Beschwerde beim Landgericht.

Erst dort wurde meiner Beschwerde abgeholfen.

Aber es sollte nicht lange dauern bis die Justizmafia das zehnte Strafverfahren gegen mich eröffnete. Da der 18. Juni 2011 auf einen Samstag fällt, war die Justizmafia nicht in der Lage ein Verfahren auf meinen Geburtstag zu legen. Aber vielleicht klappt es ja im nächsten Jahr. Das nächste Verfahren (Zivilverfahren beim Amtsgericht Gelsenkirchen findet am 28.6.2011 statt.)

 

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Eine Antwort zu Ein Jahr danach!

  1. Helmut Karsten schreibt:

    28.06.2011 ? Ist es nicht befremdlich, dass so “komische” Verfahren immer so genau um die Urlaubszeit in die Gerichtssäle gebracht werden? Schon alleine das Datum lässt alle Alarmglocken klingeln. Das Sommerloch in der Presse. Die deutschen Elitebürger sind sowieso am Ballermann oder bereiten sich gerade auf den Ballermann-Bildungsurlaub vor. Wenn Ihnen also so ein Staatsschergenanwalt irgendwelche Brocken unterjubelt, ein Richter die StPO und GG
    “FREISLERT”
    dann stellt sich die Frage, wer hört davon ? Wer ist aufnahmebereit ?
    Aber GANZ so einfach geht’s auch nicht mehr. Wir haben mit dem Internet unsere Media gefunden. Mit generell aufsteigender Tendenz. Ich habe ein Zitat von Dr. Martin Luther King auf meiner facebook-Seite:
    “…….I WILL BE HEARD !
    AHA, Geburtstag! Wünsche ich Ihnen viel Glück? Natürlich ! Aber auch Gesundheit und viel, viel kämpferische Energie, die bislang auch für mich eine Quelle war. Auf ein Neues, Herr Schreiber, damit Sie, ich, wir doch mal erreichen können, dass das Gesetz auch im Gericht, Einzug halten werde……….

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