In Nürnberg verhielt sich eine Autofahrerin bei einer Polizeikontrolle angeblich auffällig. Auf dem Beifahrersitz hatte sie Tabletten liegen. Die Polizisten hatten den Verdacht, dass zwischen dem Verhalten der Fahrerin und den Tabletten ein Zusammenhang bestehen könnte und vermuteten ein Drogendelikt. Bei den Tabletten handelte es sich um zwei Dosen aus dem Ausland besorgten Tabletten.
Auf der Wache machten die Beamten zunächst einen Drogentest mit den Tabletten. Der Test ergab ein unklares Ergebnis, der Teststreifen verfärbte sich gelb. Bei einem eindeutigen positivem Testergebnis hätte der Teststreifen orange werden sollen.
Daher überlegte man einen Urintest durchzuführen. Dies wusste die Frau geschickt zu verhindern. Sie rief einen Bekannten an, den Nürnger Polizeichef Hermann Guth. Dieser kam auch gleich zur Wache gefahren, angeblich nur um die Bekannte abzuholen. Allerdings gab es da ein Gespräch zwischen dem Polizeichef und dem Inspektionsleiter, der zuvor auch über das Eintreffen des Polizeichefs telefonisch informiert wurde.
Im Ergebnis wurden dann keine persönlichen Test mehr mit der Frau gemacht. Nur die Tabletten wurden einem Labortest unterzogen. Das Ergebnis bestätigte den Drogenverdacht nicht.
Das Verhalten des Polizeidirektors sorgte dennoch für Irritationen, was man wahrscheinlich daran erkennt, dass Beamte dies der Presse gesteckt haben. Das Vorgehen des neuen Polizeichefs, der gerade erst ein Monat im Amt war, sorgte bei einigen Beamten angeblich für Irritationen.
Der Polizeipräsident kam zu einem eindeutigen Ergebnis. Angeblich gab es keinen Anlass für Beanstandungen.
Abschließend sei bemerkt, dass ein Drogendelikt dennoch vorgelegen haben könnte, selbst wenn es sich bei den Tabletten nicht um Drogen gehandelt hat. Dennoch könnte die Autofahrerin andere Drogen zu sich genommen haben.






Derartiges Fehlverhalten durch BRD-Bedienstete in Uniform ist unter dem Begriff KORRUPTION bekannt! KORRUPTION ist die ANNAHME oder die GEWÄHRUNG von VORTEILEN.
Beim hier beschriebenen Vorfall besteht die KORRUPTION – GEWÄHRUNG VON VORTEILEN – darin, dass die verdächtigte Person, offenbar eine Bekannte des Nürnger Polizeichef Hermann Guth, vor der Abgabe einer Urinprobe “gerettet” wurde. Eine Urinprobe, die sicher zu einem klareren Ergebnis in Hinblick auf den Anfangsverdacht der “Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss” geführt hätte!? (http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Text0003.php)
Derartig korruptes Fehlverhalten – dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tagtäglich zehntausendfach in BRD-Dienststuben zu beobachten wäre – gehört zum Bild des “Beamten” wie das Amen in der Kirche und verursacht dem Steuerzahler Jahr für Jahr Milliardenschäden. Leider – aber nicht unabänderbar…!!!
Siehe wie das Problem mit der KORRUPTION unter BRD-Bediensteten zu beseitigen ist hier: Artikel 20 Absatz 2 & 4 Grundgesetz für die BRD (http://dejure.org/gesetze/GG/20.html). Konsequentes Durchgreifen des Volkes bei Fehlverhalten des BRD-Dienstpersonals im Sinne des Art. 20 (4) GG (KORRUPTION ist die Beseitigung der grundgesetzlichen Ordnung) kann den Wandel im Verhalten der Dienerschaft zügig herbei führen!
Bernd Vogt
Netzwerk Menschenrechte