Monatsarchiv: Januar 1992

Dr. Egon Schneider – Anwalt und OLG-Richter a. D. in ZAP Nr.1


„Selbst wenn er (der Richter) grobe und gröbste Fehler begeht, ist er für die Folgen nicht verantwortlich. Dafür sorgt § 839 Abs. 2 S. 1 BGB und die schützende weite Auslegung dieser Vorschrift durch die Judikatur.“

Veröffentlicht unter Justizmafia, Zitat | Hinterlasse einen Kommentar

Dr. Egon Schneider: “Richter und Anwalt”


Wer nicht praktizierender Anwalt ist, macht sich keine Vorstellung über den alltäglichen Kampf ums Verfahrensrecht. Unentwegt wird im Zivilprozeß – auf den sich die folgende Darstellung beschränkt – von den Gerichten fahrlässig bis vorsätzlich gegen zwingende einfachrechtliche Vorschriften und gegen … Weiterlesen

Veröffentlicht unter Justiz, Justizmafia | 2 Kommentare