VERFASSUNGSBESCHWERDE
Gegen den Beschluss und das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen, Aktenzeichen 2 C 40/10
und die Beschlüsse des Landgerichts Essen , Aktenzeichen 15 S 228/11, zuletzt vom 9.1.2012
• lege ich,
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• Bernhard Schreiber
• Robert-Geritzmann-Höfe 18
• 45883 Gelsenkirchen
•
• Verfassungsbeschwerde ein, mit dem
• Antrag,
festzustellen, dass die Beschlüsse und das Urteil mich in meinen Grundrechten verletzen.


